Tarife & Bezahlung
(Gültig ab 1. September 2024)
Kosten
Kostenfreie Dienstleistungen
Zahlungsmodalitäten
Rechnung mit Rückforderungsbeleg für die Krankenkasse wird per E-Mail gesendet. Rechnung muss innerhalb von einer Zahlungsfrist von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung, per Banküberweisung bezahlt werden.
Auf Wunsch wird am Ende der Sprechstunde die offenen Beträgen von Telefon- und Mailaustausche per Barbezahlung beglichen und eine Quittung mit Rückforderungsbeleg für die Krankenkasse ausgestellt.
Zur schriftlichen Rechnung per Post mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung kommen Fr. 2.- Bearbeitungsgebühren dazu.
Wird die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, kommen Fr 2.- Bearbeitungsgebühren hinzu sowie Mahngebühren: 1. Mahngebühr Fr. 50, 2. Mahngebühr Fr. 80.-, 3. Mahngebühr Fr. 100 und schlussendlich Betreibung.
Rückerstattung durch die Krankenkasse
Da ich die Ausbildung Naturheilpraktikerin TEN noch nicht abgeschlossen haben, kann ich die Leistungen nicht über die Zusatzversicherung abrechnen. Sobald ich den Abschluss als Naturheilpraktikerin TEN (Frühling 2025) habe, werden teilweise die therapeutischen Leistungen einer Naturheilpraktikerin von der Zusatzversicherung der Krankenkasse rückerstattet. Bitte nehmen Sie mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache, ob ein Teil der Kosten übernommen werden oder nicht. Mit der Klassischen Massage bin ich Mitglied beim Erfahrungsmedizinischen Register EMR und rechne mit dem Krankenkassentarif Nr. 102 ab. Meine ZSR Nummer lautet: U406364.
Verspätungen und Terminabsage
Bei Verspätungen wird die reservierte Zeit vollständig verrechnet.
Terminabsagen werden telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen und bestätigt. Terminabsagen 3 Arbeitstage vor dem Sprechstundentermin fallen keine Kosten an. Terminabsagen 2 Arbeitstage vor dem Praxistermin wird der Termin zu 50% in Rechnung gestellt. 1 Arbeitstag vorher wird der Termin zu 75% in Rechnung gestellt. Absage am gleichen Tag wird der Sprechstundentermin 100% in Rechnung gestellt. Kann der abgesagte Termin an eine andere Person weitergegeben werden, entstehen keine Kosten.
Sprechstundenrhythmus
Der Rhythmus der Sprechstunden wird individuell auf Dich und die angewendete Methode abgestimmt. Am Anfang der Begleitung sind 2-4 Sitzungen im Abstand von 4-8 Wochen sinnvoll. Je nach dem kann die Begleitung abgeschlossen werden oder die Abstände zwischen den Sprechstunden auf 3-6 Monate verlängert werden.
Kontakt
Karin Aebi
Othmar-Schöckweg 30
3600 Thun
karin.aebi@fuelle-des-lebens.ch
+41 77 445 72 54
www.fuelle-des-lebens.ch
Karin Aebi
FÜLLE DES LEBENS
Othmar-Schöckweg 30
3600 Thun